Manteltarifvertrag 2025
Manteltarifvertrag 2025
In der vierten Verhandlungsrunde zur Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV) und dessen Anhängen haben die Tarifparteien BVDM und ver.di am 28. März 2025 eine Einigung mit folgenden Eckpunkten erzielt:
- Aufhebung der Anhänge zum MTV, inklusive der Regelungen zur Maschinenbesetzung
- Zusammenlegung und Absenkung der Sonderzahlungen Jahresleistung und Urlaubsgeld
- Laufzeit des MTV bis Ende 2027
- Förderung der betrieblichen Altersvorsorge durch Weitergabe ersparter SV-Beiträge ab Juni 2025
Für die Annahme des Verhandlungsergebnisses haben BVDM und ver.di eine Frist bis zum 13. Mai 2025 vereinbart.
In seiner Sitzung am 10. April 2025 hat der Sozialpolitische Ausschuss des BVDM das Verhandlungsergebnis angenommen. Die Tarifkommission von ver.di wird am 7. Mai 2025 nach der derzeit laufenden Mitgliederbefragung über die Annahme des Tarifabschlusses entscheiden.
Material zum Manteltarifvertrag zum Download
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Tarifplakat "Wer nicht mit der Zeit geht"
Seit Ende 2024 diskutieren der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages. Einige Regelungen des Manteltarifvertrages haben mit der rasanten Entwicklung der Druckindustrie nicht Schritt gehalten. Viele Betriebe haben daher die Tarifbindung verlassen. Hier wollen wir gegensteuern!

Tarifinfo "Mehr Spielraum bei der Arbeitszeit"
Seit Ende 2024 diskutieren der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV). In den Verhandlungen geht es auch um eine Öffnung der tariflichen 35-Stunden-Woche.

Tarifinfo zur Nachwirkung des Manteltarifvertrages
Seit dem 1. November 2024 wirkt der MTV nach. In bestehenden Arbeitsverhältnissen gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen daher wie bisher – ob ver.di-Mitglied oder nicht. Der BVDM stellt ein „Tarifinfo“ zum Download bereit, das Betriebe verwenden können, um ihre Arbeitnehmer über die Nachwirkung zu informieren.