Tarifpolitik

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Allgemeine Informationen

Die Gestaltung der Tarif­politik ist eine der Kern­aufgaben des BVDM als Spitzen­verband der Deutschen Druck- und Medien­wirtschaft. Durch die mit der Gewerk­schaft ver.di ausge­handelten Tarif­verträge setzt der BVDM Standards für die Arbeits­bedin­gungen der gesam­ten Branche. Tarif­gebundene Mitglieder der Verbände Druck und Medien geben dabei durch Mit­wirkung im Sozial­politischen Ausschuss die Richtung vor.

Maßstab des tarif­politischen Handelns des BVDM ist dabei stets die Leistungs- und Konkurrenz­fähigkeit der Betriebe der Druck- und Medienwirtschaft.

Flächentarifverträge, die den Beschäftigten verlässliche und attraktive Perspektiven garantieren, tragen ferner entscheidend zur Sicherung des sozialen Friedens in den Betrieben bei.  

Manteltarifvertrag 2025

In der vierten Verhandlungsrunde zur Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV) und dessen Anhängen haben die Tarifparteien BVDM und ver.di am 28. März 2025 eine Einigung mit folgenden Eckpunkten erzielt:

  • Aufhebung der Anhänge zum MTV, inklusive der Regelungen zur Maschinenbesetzung
  • Zusammenlegung und Absenkung der Sonderzahlungen Jahresleistung und Urlaubsgeld
  • Laufzeit des MTV bis Ende 2027
  • Förderung der betrieblichen Altersvorsorge durch Weitergabe ersparter SV-Beiträge ab Juni 2025

Für die Annahme des Verhandlungsergebnisses haben BVDM und ver.di eine Frist bis zum 13. Mai 2025 vereinbart.

In seiner Sitzung am 10. April 2025 hat der Sozialpolitische Ausschuss des BVDM das Verhandlungsergebnis angenommen. Die Tarifkommission von ver.di wird am 7. Mai 2025 nach der derzeit laufenden Mitgliederbefragung über die Annahme des Tarifabschlusses entscheiden.

Material zum Manteltarifvertrag zum Download

Tarifplakat "Wer nicht mit der Zeit geht"

Seit Ende 2024 diskutieren der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages. Einige  Regelungen des Manteltarifvertrages haben mit der rasanten Entwicklung der Druckindustrie nicht Schritt gehalten. Viele Betriebe haben daher die Tarifbindung verlassen. Hier wollen wir gegensteuern!

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Tarifinfo "Mehr Spielraum bei der Arbeitszeit"

Seit Ende 2024 diskutieren der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV). In den  Verhandlungen geht es auch um eine Öffnung der tariflichen 35-Stunden-Woche.

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Tarifinfo zur Nachwirkung des Manteltarifvertrages

Seit dem 1. November 2024 wirkt der MTV nach. In bestehenden Arbeitsverhältnissen gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen daher wie bisher – ob ver.di-Mitglied oder nicht. Der BVDM stellt ein „Tarifinfo“ zum Download bereit, das Betriebe verwenden können, um ihre Arbeitnehmer über die Nachwirkung zu informieren.

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Tarifabschluss 2024

Im Juni 2024 hatten sich BVDM und ver.di nach monatelangen, schwierigen Verhandlungen auf ein neues Lohnabkommen geeinigt. Danach steigen die Tariflöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie in drei Schritten an: um 3,9 Prozent zum 1. Juli 2024, um 2,0 Prozent ab 1. Juli 2025, sowie um weitere 1,9 Prozent ab 1. März 2026. Die Laufzeit des Lohnabkommens – gerechnet ab dem 1. März 2024 – beträgt 29 Monate bis zum 31. Juli 2026.

Um die Attraktivität der Ausbildungsberufe in der Druck- und Medienbranche weiter zu steigern und den Fachkräftebedarf der Unternehmen nachhaltig zu sichern, wurde darüber hinaus vereinbart, die Auszubildendenvergütungen überproportional um 12 Prozent in zwei Schritten von je 6 Prozent zum 1. Juli 2024 und 1. Juli 2025 anzuheben.

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