
Event-Informationen
EU-Mikroplastik-Verordnung:
Neue Berichtspflicht für Druck- und Weiterverarbeitungsunternehmen
Branchenunternehmen wie Druckereien und Buchbindereien werden künftig berichtspflichtig, wenn sie Druckfarben, Lacke, Leime oder andere Produkte einsetzen, die synthetische Polymermikropartikel enthalten. Sie müssen in diesem Fall erstmals bis zum 31. Mai 2027 und danach jährlich eine Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einreichen. Darin sind insbesondere die Art und Verwendung sowie die geschätzten Umweltemissionen dieser Partikel im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr anzugeben. Viele Unternehmen stehen nun vor der Frage, ob sie betroffen sind und wie die Anforderungen praktisch umzusetzen sind.
infoKompakt „Mikroplastik-Meldepflicht“ bietet Mitgliedern exklusiv praxisnahe Hilfestellungen
Gemeinsam mit Aline Rommert vom Verband der deutschen Druck- und Lackfarbenindustrie (VdL) sowie Dr. Dennis Rottschäfer-Epure von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert der BVDM interessierte Mitgliedsunternehmen der Verbände Druck und Medien exklusiv über die Berichtspflichten nach der Mikroplastik-Verordnung und erläutert deren praktische Umsetzung.
Die Veranstaltung beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen nach der Mikroplastik-Verordnung berichtspflichtig werden, welche Informationen sie dafür benötigen und wie man sie erlangt. Darüber hinaus gibt sie einen Einblick in den praktischen Ablauf der Berichterstattung. Die Veranstaltung bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und konkrete Hinweise für eine rechtssichere Umsetzung der Berichtspflichten zu erhalten.
Programm
Begrüßung und Einführung
Harry Belz und Julia Rohmann (beide BVDM) führen in die Thematik ein und geben einen ersten Überblick über Rechtsgrundlagen, Pflichten und Umsetzungsfristen.
Reglungen von Mikroplastik unter der REACH-Verordnung
Aline Rommert erläutert, was man unter Mikroplastik versteht, welche Ausnahmen vom Mikroplastik-Verbot es gibt, welche Informationen die Berichtspflicht umfasst und wie die Pflichten entlang der Lieferkette aufeinander aufbauen. Am Beispiel von Druckfarben und Lacken erläutert sie, welche Produkte typischerweise Mikroplastik enthalten und wie die Zulieferindustrie ihre Kunden dabei unterstützt, ihrer Berichtspflicht nachzukommen.
Praktische Hilfestellungen für Unternehmen
Dr. Dennis Rottschäfer-Epure präsentiert, wie die Meldung nach der Mikroplastik-Verordnung praktisch abläuft. Er zeigt Schritt für Schritt, wie man ein Mikroplastik-Dossier auf der dafür vorgesehenen IUCLID-Plattform anlegt und über REACH-IT elektronisch bei der ECHA einreicht.
Fragen und Antworten
Die Referenten
Dr. Bettina Sunderdiek
Leitung Kommunikation und Presse bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
John Lange
Subject Matter Expert - PPWR bei der Deutsche Recycling Service GmbH
Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz + Arbeitssicherheit beim Bundesverband Druck und Medien
Harry Belz
Referent Technik + Forschung beim Bundesverband Druck und Medien


