Sozialpolitik

Bundesarbeitsgericht: Digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb

SP 24/2025

Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Gewerkschaften die E-Mailadressen ihrer Arbeitnehmer zum Zweck der Information und Mitgliederwerbung mitzuteilen, Zugänge zu internen Kommunikationsplattformen einzurichten oder auf der Startseite im Intranet einen Link zur Website der Gewerkschaft zu platzieren.

Ansprechpartner

Portraitbild von  Katharina Sigwart
Katharina Sigwart
Rechtsanwältin |
Referentin der Rechtsabteilung
Portraitbild von  Oliver Wendland
Oliver Wendland
Rechtsanwalt