Gedruckte Packungsbeilage sichern – Digitalisierung verantwortungsvoll gestalten
Der BVDM hat sich seit Beginn des europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur neuen EU-Humanarzneimittel-Richtlinie für den Erhalt der gedruckten Packungsbeilage eingesetzt. Die im Dezember 2025 im Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament erzielte Einigung zur Humanarzneimittel-Richtlinie sieht als europäischen Regelfall ein komplementäres Modell vor: die gedruckte Packungsbeilage bleibt neben der elektronischen Arzneimittelinformation (ePI) erhalten. Die im ursprünglichen Richtlinienentwurf enthaltene Ermächtigung der EU-Kommission, die gedruckten Packungsbeilage zu einem späteren Zeitpunkt abzuschaffen, wurde im Trilog gestrichen.
Der BVDM begleitet jetzt auch die deutsche Umsetzung der Humanarzneimittel-Richtlinie, zuletzt durch ein Positionspapier von Mai 2026 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und durch Zusammenarbeit mit anderen Verbänden.
Die Packungsbeilage in Papierform bleibt ein unverzichtbares Medium für eine sichere und barrierefreie Patienteninformation – unabhängig von Alter, technischer Ausstattung oder digitalen Kenntnissen.
Gedruckt + Digital: Der europäische Regelfall. Jetzt in Deutschland verankern.
Lobbymaßnahmen BVDM
Positionen des BVDM
Um den politischen und gesellschaftlichen Diskurs aktiv mitzugestalten, hat der BVDM seit 2024 folgende Maßnahmen ergriffen:
- Mai 2024: Abgabe einer umfassenden Stellungnahme gegenüber dem BMG inkl. Executive Summary
- 2024: Gespräche und Termine mit der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU sowie mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments
- Dezember 2024: Zweites Anschreiben an das BMG mit Verweis auf die gemeinsame Erklärung europäischer Patienten-, Ärzte-, Schwestern-, Apotheker-, Krankenhaus- und Krankenkassenvertretungen sowie neue Studien zu mangelnden digitalen Kompetenzen (ICILS 2023, EU-Fortschrittsbericht Digitale Dekade)
- Oktober 2025: Gemeinsame Erklärung zur elektronischen Packungsbeilage (ePI) – unterzeichnet von Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), BAG Selbsthilfe, Deutschem Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), PatientenForum, Adexa, Allgemeinem Behindertenverband in Deutschland (ABiD) und der Deutschen Gesellschaft für Öffentliche Gesundheit und Bevölkerungsmedizin (DGÖGB) – auf Initiative von ECMA/MLPS
- März 2026: Pressemitteilung bzgl. irreführender Pressemeldungen zur angeblichen Abschaffung der gedruckten Packungsbeilage
- Mai 2026: Übermittlung eines aktualisierten Positionspapiers an das Bundesministerium für Gesundheit zur nationalen Umsetzung der Humanarzneimittel-Richtlinie mit dem Ziel, den komplementären Ansatz als Regelfall im deutschen Umsetzungsgesetz zu verankern
- Allianz mit dem europäischen Netzwerk Medical Leaflets = Patient Safety (MLPS) zur Stärkung der Patientensicherheit und Förderung des Printmediums
Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Die EU-Humanarzneimittel-Richtlinie 2023/0132 (COD) regelt in Art. 63 die künftige Bereitstellung von Arzneimittelinformationen in der EU neu. Das Gesetzgebungsverfahren hat in den vergangenen Monaten entscheidende Fortschritte gemacht:
Trilog-Einigung (Dezember 2025)
EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich im Trilog auf einen Kompromisstext geeinigt. Der vereinbarte Rechtstext sieht als europäischen Regelfall ein komplementäres Modell vor: Arzneimittelhersteller müssen sowohl eine gedruckte als auch eine elektronische Packungsbeilage (ePI) bereitstellen. Die im ursprünglichen Richtlinienentwurf enthaltene Ermächtigung der EU-Kommission, die gedruckte Packungsbeilage zu einem späteren Zeitpunkt gänzlich abzuschaffen, wurde ersatzlos gestrichen – ein wichtiger Erfolg, zu dem auch der BVDM, MLPS und zahlreiche Sozial- und Patientenverbände beigetragen haben.
Einzelne EU-Mitgliedstaaten können zwar beschließen, ausschließlich auf digitale Packungsbeilagen umzustellen. Die Richtlinie knüpft hieran jedoch strenge Voraussetzungen: Vor einer solchen Entscheidung müssen alle relevanten Interessengruppen konsultiert werden, und den Patientinnen und Patienten muss ein kostenloses Print-on-Demand-Angebot zur Verfügung stehen.
Nächste Schritte
Die formelle Annahme durch Europäisches Parlament und Rat wird für Sommer 2026 erwartet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die vollständige Anwendbarkeit der neuen Regelungen wird daher voraussichtlich ab 2028 eintreten.
Nationale Umsetzung in Deutschland
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat angekündigt, eine umfassende Stakeholder-Konsultation durchzuführen. Ein Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz liegt noch nicht vor. Der BVDM setzt sich dafür ein, dass der komplementäre Ansatz – also das gleichberechtigte Nebeneinander von gedruckter und elektronischer Packungsbeilage – als Regelfall im deutschen Umsetzungsgesetz verankert wird. Im Mai 2026 hat der BVDM hierzu ein aktualisiertes Positionspapier an das BMG übermittelt.
Studien und Stellungnahmen
Weitere Informationen/Studien zum download

Mai 2026: Positionspapier - Gedruckte Packungsbeilage sichern – Digitalisierung verantwortungsvoll gestalten
Oktober 2025: Gemeinsame Erklärung zur elektronischen Packungsbeilage (ePI)

März 2025: Stellungnahme Europäischer Patienten-, Ärzte-, Schwestern-, Apotheker-, Krankenhaus-und Krankenkassenvertretungen

Juli 2024: Stellungnahme zur Einführung einer elektronischen Packungsbeilage für Arzneimittel

Mai 2024: Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. zur Einführung einer elektronischen Packungsbeilage für Arzneimittel

Februar 2024: Studie zu Kosten von Print on Demand



