Typ
Kategorie
Aktive Filter
die die festgelegten Grenzwerte für MOSH und MOAH einhalten. Diese Grenzwerte werden zum 1. Januar 2025 nochmals deutlich gesenkt. Ab dann dürfen nur noch folgende Konzentrationen enthalten sein: MOSH:
hin: Übergangsregelung für kleine Unternehmen bis 30. Juni 2025 Für kleine Unternehmen gelten die Pflichten nach der EUDR erst ab 30. Juni 2025 (vgl. Artikel 38.3). Kleine Unternehmen sind solche, die zum [...] zeitgleich in Kraft tretenden…
Pappe sowie Druckprodukte. Für kleine Unternehmen gilt eine etwas längere Übergangszeit bis 30. Juni 2025. Betroffene Unternehmen müssen in einem europäischen Informationssystem Sorgfaltserklärungen hinterlegen
geklärt. Problematisch bleiben weiterhin die verschärften Grenzwerte, die ab dem 1. Januar 2024 und 2025 gelten, da viele derzeit auf dem Markt befindliche Druckfarben nicht mehr den Anforderungen genügen
vorliegt. Für kleine Unternehmen gilt eine etwas längere Übergangszeit von 24 Monaten bis 30. Juni 2025. Kleine Unternehmen sind nach der Verordnung (Art. 3 Abs. 2 Verordnung 2013/34/EU) solche, die mindestens