Tarifpolitik

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Allgemeine Informationen

Die Gestaltung der Tarif­politik ist eine der Kern­aufgaben des bvdm als Spitzen­verband der Deutschen Druck- und Medien­wirtschaft. Durch die mit der Gewerk­schaft ver.di ausge­handelten Tarif­verträge setzt der bvdm Standards für die Arbeits­bedin­gungen der gesam­ten Branche. Tarif­gebundene Mitglieder der Verbände Druck und Medien geben dabei durch Mit­wirkung im Sozial­politischen Ausschuss die Richtung vor.

Maßstab des tarif­politischen Handelns des bvdm ist dabei stets die Leistungs- und Konkurrenz­fähigkeit der Betriebe der Druck- und Medienwirtschaft .

Flächentarifverträge, die den Beschäftigten verlässliche und attraktive Perspektiven garantieren, tragen ferner entscheidend zur Sicherung des sozialen Friedens in den Betrieben bei.  

Reform des Tarifwerks

Im Tarifabschluss für die Druckindustrie vom 29. März 2022 hatten bvdm und ver.di vereinbart, den Manteltarifvertrag (MTV) und dessen Anhänge befristet bis Ende Oktober 2024 wieder in Kraft zu setzen.

Die zuvor seit 2019 geführten Gespräche zur Reform des Tarifwerks zwischen bvdm und ver.di auf Grundlage von Forderungen der Arbeitgeber sowie eines von ver.di eingebrachten Themenkatalogs waren zuletzt im August 2021 ergebnislos beendet worden.

Bestandteil der Tarifeinigung 2022 war, erneut Gespräche zur Reform der in den Anhängen enthaltenen Maschinenbesetzungsregelungen zu führen, die aus Sicht der Arbeitgeber dem Stand der Technik schon lange nicht mehr entsprechen. In insgesamt vier Terminen wurde sich dafür Zeit genommen – doch die Positionen liegen nach wie vor zu weit auseinander. Da keine gemeinsamen Schnittmengen erkennbar sind, haben bvdm und ver.di die Gespräche im Frühjahr 2023 beendet.

Tarifabschluss 2022

Am 29. März 2022 haben bvdm und ver.di einen Tarifabschluss für die Druckindustrie erreicht. Die Tariflöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie steigen in zwei Schritten an: um 2 Prozent zum 1. Mai 2022 sowie um weitere 1,5 Prozent ab 1. Mai 2023. Die Laufzeit des Lohnabkommens beträgt 25 Monate bis zum 29. Februar 2024.

Vereinbart wurde weiterhin, den Manteltarifvertrag (MTV) für 30 Monate befristet wieder in Kraft zu setzen. Bis Ende dieses Jahres sollen Verhandlungen zur Reform der Anhänge zum Manteltarifvertrag geführt werden, die aus Sicht der Arbeitgeber dem Stand der Technik schon lange nicht mehr entsprechen.

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