Sorgfaltspflichten
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland, dafür zu sorgen, dass menschenrechts- und umweltbezogene Standards in ihren Lieferketten eingehalten werden. Zum 1. Januar 2024 ist dieser Schwellenwert auf 1.000 Arbeitnehmer gesunken. Zudem hat das Gesetz mittelbar auch Auswirkungen auf Unternehmen unterhalb des Schwellenwertes, da verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit ihren Zulieferern zusammenarbeiten müssen, auch wenn diese selbst nicht nach dem LKSG verpflichtet sind.
Ferner droht eine weitere Verschärfung durch EU-Recht: Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll bis zum 26.07.2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Weitere Sorgfalts-, Prüf- und Berichtspflichten ergeben sich aus der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR), der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der geplanten EU-Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims).
Diese führen zu einer Überlastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Der BVDM fordert daher im Rahmen des von der EU-Kommission vorgelegten „Omnibus-Pakets“ zum Bürokratieabbau weitergehende Maßnahmen, damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen spürbar entlastet werden.“
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fragen-und-Antworten-Katalog zur Umsetzung des LkSG
Umsetzungshilfen der Bundesregierung zum LkSG
Industrie- und Handelskammern in Bayern
Verhaltenskodex für Lieferanten – Ein Mustertext (PDF-Download)
Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung
Überblick über Beratungsangebote, Schulungen und weitere Informationen
Der Helpdesk berät Unternehmen kostenfrei und stellt folgende online-Tools für Unternehmen zur Verfügung:
- Der CSR Risiko-Check informiert über die lokale Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen nach Land, Produktbereich und Branche: wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/csr-risiko-check/.
- Der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte bündelt Informationen und Fallstudien zu konkreten Menschenrechtsthemen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, existenzsichernden Löhne und faire Arbeitszeiten: wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/praxislotse/.
Standards und Labels
Standards und Labels
Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte
Der Standards-Kompass gibt Orientierung, was bei der Auswahl von Standards zu beachten ist und was Standards leisten können
Bundesverband Druck und Medien
Allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz in der Druckbranche
www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/umwelt-nachhaltigkeit
Die gängigen Siegel und Zertifikate der Druckbranche für eine nachhaltige Medienproduktion werden alphabetischer Reihenfolge
www.bvdm-online.de/bvdm/branchenportal/umwelt-nachhaltigkeit/umweltlabels
Überblick über CSR-bezogene Lieferketteninitiativen, Zertifikate, Labels oder Richtlinien
ITC Standards Map: Standards Map des International Trade Centre (ITC), Datenbank für Standards, Verhaltenskodizes und Audit-Protokolle
Ecolabel Index: globales Verzeichnis von Umweltzeichen
Klimainitiative der Druck- und Medienverbände
Infos für KMU
Informationen speziell für KMU
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
FAQ-Sammlung „Die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU“ sowie eine zusammengefasste Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“
Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Der KMU-Kompass unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Achtung von Umweltschutz und Menschenrechten im Unternehmen und entlang der Lieferkette mit Informationen, Arbeitshilfen, Erklärvideos und interaktiven Tools
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) im Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) hat zusammen mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e.V., im Rahmen eines Umweltpakt-Projekts „Nachhaltige Lieferkette", praxisnahe Arbeitshilfen erstellt.
Die Handlungshilfe „Nachhaltigkeitsmanagement für KMU“ mit kostenlosen Materialien zum Bestellen und Herunterladen
Umweltgutachterausschuss (UGA) beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Hinweise zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement finden sich in der Broschüre „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement in der Praxis“ welche von adelphi und Systain im Rahmen einer Förderung vom Bundesumweltministerium erstellt wurde.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Internetseite unter www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick verschiedene Handreichungen gem. § 20 LkSG veröffentlicht.
Bisher liegen Handreichungen/Merkblätter des BAFA zu folgenden Themen vor:
- Risikoanalyse (§ 5 LkSG) www.bafa.de/DE/Lieferketten/Risikoanalyse
- Berichtspflicht (§ 10 Abs. 2 LkSG) www.bafa.de/DE/Lieferketten/Berichtspflicht
- Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG) www.bafa.de/DE/Lieferketten/Beschwerdeverfahren
- Begriff der Angemessenheit (§ 3 Abs. 2 LkSG) www.bafa.de/DE/Lieferketten/Angemessenheit_und_Wirksamkeit

