EUDR-Einigung bringt dringend benötigte Entlastung für die Druckindustrie – BVDM setzt sich in der Revision für weitere Entbürokratisierung ein
Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) begrüßt die kurz vor Jahresende final beschlossene Verschiebung und Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Für die Druckindustrie bedeutet die Einigung endlich Klarheit nach einer langen Phase der Rechtsunsicherheit um Anwendungsbereich und Starttermin der Verordnung.

Die am 17. Dezember 2025 durch das EU-Parlament final beschlossene Verschiebung des Anwendungsbeginns um 12 Monate für alle Unternehmen sowie die erheblichen Entlastungen für die nachgelagerte Lieferkette entsprechen zentralen Forderungen des BVDM. Für die überwiegend mittelständisch geprägte Druckindustrie gibt es damit endlich Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen für das bevorstehende Geschäftsjahr.
Druckereien, die ihr Papier innerhalb der EU beziehen, gelten künftig als Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette und sind von der Abgabe von Sorgfaltserklärungen gegenüber dem EU-Informationssystem sowie von der komplizierten Datenweitergabe entlang der Lieferkette befreit. EUDR-bezogene Sorgfaltspflichten treffen Druckereien daher nur noch in Ausnahmefällen – etwa dann, wenn sie Papier selbst in die EU importieren.
Zusätzliche Rechtssicherheit schafft die Ausnahme für klassische Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Broschüren oder Kalender. Druckereien sind damit in Bezug auf diese Produkte vollständig von den verbleibenden EUDR-Pflichten ausgenommen.
Papier, Pappe und Druckprodukte des HS-Codes 48 wie etwa Tapeten, Verpackungen, Etiketten und Notizblöcke bleiben weiterhin im Anwendungsbereich der EUDR. Druckereien, die ihr Papier innerhalb der EU einkaufen, können sich daher darauf verlassen, dass nur EUDR-konformes Papier auf den Markt gelangt. Damit erhalten Kunden, die in der EU gedruckte Bücher, Zeitschriften oder Kalender kaufen, die Sicherheit, dass das verwendete Papier den Anforderungen der EUDR entspricht.
Der BVDM unterstützt die Ziele der EUDR uneingeschränkt. Die Druckbranche in Deutschland unterstützt seit Jahren nachhaltige Forstwirtschaft, transparente Lieferketten und einen verantwortungsvollen Rohstoffeinsatz. Dieses Engagement darf jedoch nicht durch unverhältnismäßige Bürokratie konterkariert werden. Der Verband setzt sich daher konsequent für eine ausgewogene, faire und praxistaugliche Umsetzung ein, die dieses Engagement angemessen berücksichtigt.
Mit Blick auf die bis April 2026 bevorstehende Revision der EUDR sieht der BVDM weiteren Handlungsbedarf. Der Verband wird sich auch im Revisionsprozess für weitere Vereinfachungen, Klarstellungen und mittelstandsfreundliche Regelungen einsetzen, insbesondere für Druckunternehmen, die weiterhin von der EUDR erfasste Produkte wie Verpackungen oder Etiketten herstellen.
Ansprechpartner


