Mitglied werden
7 Gründe für eine Mitgliedschaft
1. Persönliche Beratung
Lassen Sie sich von Profis unterstützen: Der VDMH-Service basiert auf über 70 Jahren Beratungspraxis für Unternehmen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Technik und Forschung sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
2. Kostenfreie Rechtsvertretung
Nutzen Sie unsere juristische Abteilung: Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten Sie in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und vertreten Sie kostenlos vor Gericht.
3. Tarifpolitik
Seit Jahrzehnten schließen wir Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab. Sie haben die Wahlmöglichkeit einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung oder einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft).
4. Lobbyarbeit
Profitieren Sie von einer guten Vernetzung: Der VDMH sowie unser Bundesverband (bvdm) bieten Ihnen Zugang zu wichtigen Entscheidungsträgern und die Möglichkeit, sich im Kollegenkreis auszutauschen.
5. Musterverträge
Sie haben als Mitglied des VDMH Zugriff auf zahlreiche, juristisch fundierte Musterverträge.
6. Managerschulung und Mitarbeiterförderung
Profitieren Sie von den Angeboten unserer Bildungseinrichtungen – sowohl in Präsenz als auch online bei der Print Academy. Die Seminare tragen zur Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Mitarbeiterbindung bei.
7. Exklusive Angebote für Mitglieder
- Einsparungen beim Papiereinkauf durch Kooperationen
- Vergünstigte Teilnahme an Seminaren und Trainings
- Branchenspezifische Handbücher und Broschüren
- Laufender Rundschreibendienst mit Informationen über Änderungen in Gesetzgebung sowie über technische und betriebswirtschaftliche Neuerungen
Kleiner Beitrag für großen Nutzen
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. Derzeit beläuft er sich auf 7 ‰ der Lohn- und Gehaltssumme p. a. (Mindestbeitrag 260,00 €). Dabei sind die Werte maßgebend, die Sie auch der Berufsgenossenschaft gemeldet haben. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise.
Beispiel für eine Beitragsrechnung
Ein Unternehmen mit 15 Arbeitskräften meldet seiner Berufsgenossenschaft für das Jahr 2005 zur Beitragsberechnung eine Lohn- und Gehaltssumme in Höhe von 456.000,00 €. Der daraus resultierende Mitgliedsbeitrag (7 ‰) würde demnach 3.192,00 € p. a. betragen und sich bei 15 Mitarbeitenden mit ca. 12 Cent auf die Lohnstunde niederschlagen.
Mögliche Einwände gegen einen Verbandseintritt
In Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich noch nicht unserem Verband angeschlossen haben, hören wir häufig Vorbehalte, die wir schnell aus dem Weg räumen können. Hier ein paar Beispiele:
Es besteht auch die Möglichkeit, Mitglied ohne Tarifbindung zu werden. Dann stehen Ihnen alle gesetzlichen Möglichkeiten offen, einzelvertragliche Regelungen mit Ihren Mitarbeitenden zu treffen. Die Tarifbindung erspart Ihnen allerdings einzelne Verhandlungen mit Ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und sichert den Betriebsfrieden.
Ein kritischer Blick von außen kann nie schaden und oftmals große Optimierungspotentiale offenlegen.
In der Regel fehlen dem Steuerberater, der Steuerberaterin, dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin die Branchenkenntnisse. Außerdem wird Ihnen jede Leistung einzeln in Rechnung gestellt.
Unternehmensberater/-innen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen einzeln zu bezahlen kann für Sie einen deutlich höheren Aufwand bedeuten.