Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung bei Einreichung der Schlussabrechnung
Aufgrund der zahlreichen Inanspruchnahmen der Corona-Hilfsprogramme entstehen bei den zuständigen Bewilligungsstellen und Prüfern hohe Arbeitsbelastungen. Bund und Länder haben sich daher auf eine Fristverlängerung bei der Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungsprogramme bis zum 30. Juni 2023 geeinigt.