Überbrückungshilfe

Zwei Personen konstruieren eine Brücke mit Hilfe von Holzbausteinen auf dem Schreibtisch

Corona-Wirtschaftshilfen: Verlängerte Überbrückungshilfen IV können ab sofort beantragt werden

Seit Anfang April 2022 ist es möglich, Erst- und Änderungsanträge zur Beantragung der bis Ende Juni verlängerten Überbrückungshilfen IV zu stellen. Allerdings weist das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass Umsatzeinbrüche, die inländische Unternehmen in Folge des Ukrainekrieges erleiden, nicht den relevanten Fördertatbestand im Rahmen der Überbrückungshilfen IV erfüllen und daher nicht berücksichtigt werden.

Medizinische Maske und 100-Euro-Geldschein auf einer Waage

Corona-Wirtschaftshilfen: Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben bekannt gegeben, dass der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfen IV bis Ende Juni 2022 ausgedehnt werden wird. Die Antragsvoraussetzungen und Förderbedingungen bleiben unverändert. Inwiefern die Sonderregelung für freiwillige Betriebsschließungen aufgrund von Unwirtschaftlichkeit, die zwischenzeitlich bis Ende Februar 2022 verlängert wurde, fortgeführt wird, steht derzeit noch nicht fest.