Kurzarbeitergeld: erleichterter Zugang bis Ende des Jahres
Verlängerung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2022
Verlängerung der erleichterten Zugangsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2022
Das Bundesfinanzministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben Hinweise zu den auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 rückwir-kend zum 1. Januar 2022 erforderlichen Korrekturen im Lohnsteuerabzug und bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht.
Ende Juni 2022 laufen die meisten coronabedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit sowie der erhöhte Satz des Kurzarbeitergeldes aus. Zumindest die Zugangserleichterungen sollen nun bis Ende September 2022 verlängert werden.