Kurzarbeitergeld: Regelungen ab 1. Januar 2023 beschlossen
Zum Jahreswechsel treten die von Bundeskabinett und Bundesrat beschlossenen Regelungen in Kraft
Zum Jahreswechsel treten die von Bundeskabinett und Bundesrat beschlossenen Regelungen in Kraft
Referentenentwurf zu den erleichterten Voraussetzungen ab 1. Januar 2023 bis Ende Juni 2023 zum KuG
Das Bundesfinanzministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben Hinweise zu den auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 rückwir-kend zum 1. Januar 2022 erforderlichen Korrekturen im Lohnsteuerabzug und bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht.