Energiesparverordnung bis 15. April 2023 verlängert
Übersicht über die bis zum 15. April 2023 verlängerten Regelungen der Energiesparverordnung
Übersicht über die bis zum 15. April 2023 verlängerten Regelungen der Energiesparverordnung
Arbeitgeber müssen ab Oktober 2022 im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung über geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz im Betrieb entscheiden. Die zunächst geplante Pflicht zum Angebot von Homeoffice und Tests auf Kosten der Arbeitgeber wurde nicht umgesetzt.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen. Das Gesetz soll Mitte September verabschiedet werden und könnte im Dezember 2022 in Kraft treten.