Energiepreisbremsen: Sachstand und Antworten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu Praxisfragen
FAQ Energiepreisbremsen
Das Bundesfinanzministerium und die Bundesagentur für Arbeit haben Hinweise zu den auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 rückwir-kend zum 1. Januar 2022 erforderlichen Korrekturen im Lohnsteuerabzug und bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht.
Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen Arbeitnehmer angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere für Energie, entlastet werden. Für Betriebe besonders relevant ist die Energiepreispauschale, die durch die Arbeitgeber ausgezahlt werden soll. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu ein FAQ-Papier mit Hinweisen zur Umsetzung veröffentlicht. Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 27. Mai 2022 …
Energiepreispauschale – Hinweise des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung Weiterlesen »