Bundeskabinett beschließt Aufhebung der SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO zum 2. Februar 2023
Vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023
Rundschreiben der Abteilung Technik und Forschung
Vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023
Vorgaben zum Schutz vor einer Ansteckung mit Corona am Arbeitsplatz soll bereits zum 2. Februar 2023 aufgehoben werden
Gesetz für den Einsatz von Mineralölen in Druckfarben trat am 1. Januar 2023 in Kraft