Corona: Informationen von BMAS und BG ETEM zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung
Fragen-Antwort-Katalog des BMAS zur neu gefassten Corona-Arbeitsschutzverordnung
Rundschreiben zum Thema Corona-Virus
Fragen-Antwort-Katalog des BMAS zur neu gefassten Corona-Arbeitsschutzverordnung
Mit Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Testverordnung sind Corona-Schnelltests seit 30. Juni 2022 – mit wenigen Ausnahmen – kostenpflichtig. Das Bundesgesundheitsministerium stellt hierzu eine FAQ-Sammlung zur Verfügung.
Bis Ende Juni 2022 gelten weiterhin coronabedingte Sonderregelungen zur Kurzarbeit sowie der erhöhte Satz des Kurzarbeitergeldes. Auch die Er-stattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sowie die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.