Rechnerische Auswirkungen zum 1. Januar 2023 durch Änderungen im Bereich der Sozialgesetzgebung
Zum 1. Januar 2023 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung im Westen und Osten erhöht.
Rundschreiben der Abteilung Betriebswirtschaft
Zum 1. Januar 2023 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung im Westen und Osten erhöht.
Einsendeschluss: 19.12.2022