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Teilnahmebedingungen
für Trainings in der üba GmbH Bayern, Ismaning

Unterbringung

Die Übernachtung im Meininger City Hostel ist jeweils von Montag bis Freitag inkl. Frühstück für Sie gebucht. Diese Kosten übernimmt der VDMH für Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben. Eine jeweils ggf. erforderliche Anreise am Sonntag, ist in der Kursgebühr nicht enthalten und wird weiter berechnet.

Handtücher müssen Sie bitte selbst mitbringen, Bettwäsche wird gestellt.

Bei den Zimmern handelt es sich um Mehrbettzimmer, die vom Hotelpersonal getrennt nach Damen und Herren vergeben werden. Eine Ansicht der Zimmer und weitere Informationen sind unter www.meininger-hostels.com zu finden. Im gegenüber liegenden „Augustiner Bräustüberl“ besteht die Möglichkeit, per Abonnement über das Hostel zum günstigen Tagespreis von 6,50 EUR das Abendessen einzunehmen. Diese Kosten sind in der Kursgebühr nicht enthalten. Der VDMH ist gerne behilflich, komfortablere Unterkünfte zu vermitteln. Die Kosten hierfür (ab 55,- EUR täglich) können jedoch nicht übernommen und abgerechnet werden. Kursbeginn in der üba ist Montags um 9:00 Uhr, sonst täglich um 8:30 Uhr. Ab 7:00 Uhr steht für die Teilnehmer ein „all-you-can-eat-Buffet“ im Hotel bereit. Um 7:56 Uhr startet die S-Bahn Linie 8 an der Haltestelle Hackerbrücke in Richtung Flughafen und erreicht um 8:24 Uhr Ismaning.

   

Verpflegung

Um das Mittagessen kümmern sich die Kursteilnehmer selbst. In der Nachbarschaft der üba befinden sich eine Bäckerei, Aldi und Lidl. Auf Wunsch werden auch im Bistro der üba verschiedene Sandwiches angeboten.
   

Berufsschule

Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, die jeweilige Berufsschule von der Lehrgangsteilnahme ihres Auszubildenden in Kenntnis zu setzen. Die Lehrgänge des ZFIK sind nach der Verordnung zur Berufsschulpflicht vom Kultusministerium anerkannt, d. h. für die Lehrgangsdauer können Auszubildende von der Berufsschule freigestellt werden.
   

Kostenübernahme durch den VDMH

  1. Kosten für die Übernachtungen während eines Lehrgangs für Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben übernimmt der VDMH.
  2. Der VDMH übernimmt für Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben die Reisekosten (Bahn­ticket, 2. Klasse ohne Zuschläge) nach Ismaning ab HBF Darmstadt (2 x Hin- und Rückfahrt bei zweiwöchigen Lehrgängen, bzw. 1 x Hin- und Rückfahrt bei einwöchigen Lehrgängen). Die Lehrgangskosten sind bei den Lehr­gängen ge­sondert ausgewiesen. Die Lehrgangsgebühr sowie die Mehrkosten für Verpflegung sind spätestens am Anfang eines jeden Lehrganges zu zahlen.
   

Rücktritt/Lehrgangsabsage

Ein Rücktritt vom Lehrgang ist bis spätestens drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs möglich. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 15 Werktagen vor dem Lehrgang, so werden 50 % der Gebühren erhoben, erfolgt der Rücktritt nach Beginn des Lehrganges, ist die volle Gebühr zu entrichten. Der VDMH behält sich das Recht zur Absage von Lehrgängen mit zu niedriger Beteiligung vor.
   

Anmeldungen

Die Anmeldung muss schriftlich beim Verband Druck und Medien Hessen e. V. Postfach 18 03 46 · 60084 Frankfurt am Main Telefon (0 69) 95 96 780 Telefax (0 69) 95 96 7890 E-Mail c.brueckmann@vdmh.de erfolgen. Die Teilnahme wird vor Beginn des Lehrgangs bestätigt. Maßgeblich für die Teilnahme ist die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Lehrgangsteilnehmer die Geschäftsbedingungen des Zentrums für Information und Kommunikation an.
   


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