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Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfordert eine stetige Aktualisierung Ihrer Arbeitsverträge, denn auch bei Arbeitsverträgen ist das Recht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt zu beachten.
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Wenn Sie neue Mitarbeiter/innen einstellen wollen, sind viele rechtliche Besonderheiten zu beachten:
So sind zum Beispiel die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu wahren. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Informationsschreiben an Ihren Betriebsrat. Außerdem hält die Rechtsabteilung des VDMH unterschiedliche auf unsere Branche abgestimmte Arbeitsvertragsmuster für Sie bereit. Darüber hinaus erhalten Sie nützliche Merkblätter mit Erläuterungen zu verschiedenen Arbeitsverhältnissen. |
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Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Formulierung genau auf Ihr Unternehmen zugeschnittener Arbeitsverträge oder wenn Sie bestehende Arbeitsverträge ändern möchten.
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Heinz-Friedel Klös Rechtsanwalt Tel. 0 69 95 96 78 - 15 E-Mail schreiben |
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Katharina Forell Rechtsanwältin Tel. 0 69 95 96 78 - 14 E-Mail schreiben |