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BR-Tätigkeit
Kinderbetreuungskosten eines allein erziehenden Betriebsratsmitglieds
Gemäß § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu tragen, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun erstmals entschieden, dass der Arbeitgeber einem allein erziehenden Betriebsratsmitglied auch die Kosten der Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit erstatten muss.



 

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