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Hat ein Arbeitgeber in Unkenntnis dieser tarifrechtlichen Lage Zuschläge für Arbeit an diesen Tagen gezahlt, kann er diese Zahlungen einstellen.
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Heinz-Friedel Klös Rechtsanwalt Tel. 0 69 95 96 78 - 15 E-Mail schreiben |
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Katharina Forell Rechtsanwältin Tel. 0 69 95 96 78 - 14 E-Mail schreiben |