Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Derzeit
beläuft er sich auf 7 Promille der Lohn- und Gehaltssumme p.a. (Mindestbeitrag € 260,00). Dabei sind die Werte maßgebend, die Sie auch der Berufsgenossenschaft gemeldet haben. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise.













